Grünes Licht aus Bonn: Das Kartellamt nimmt den Kauf der
Ostsee-Zeitung durch die Lübecker Nachrichten einfach zur Kenntnis.
Auch die Zustimmung zum Einstieg des Madsack-Konzerns bei den Verlagen
an der Küste gilt als sicher.
Die Lübecker Nachrichten dürfen die Ostsee-Zeitung kaufen. Das Bundeskartellamt verzichtet auf eine formale Prüfung des Geschäfts. Offenbar gehen die Kartellwächter davon aus, dass die Lübecker Nachrichten schon jetzt beherrschenden Einfluss auf ihre Ost-Tochter ausüben können, sich also durch den Erwerb des restlichen Anteile keine grundlegend neue Situation ergibt.
Mit der gleichen Argumentation hatten die Bonner Wettbewerbswächter im Frühjahr vergangenen Jahres die Bildung der Redaktions Service Gesellschaft (RSG), die Lübecker Nachrichten und Ostsee-Zeitung mit Mantelseiten beliefert, passieren lassen. Sie werteten den Vorgang als „konzerninterne Umstrukturierung“.
Mehr Aufwand muss der Madsack-Verlag in Kauf nehmen, um seinen Kauf
der Anteile an den bislang Springerschen Regionalblätter endgültig
unter Dach und Fach zu bringen. Das 263 Millionen Euro teure Geschäft
ist unter dem Aktenzeichen B6-25/09 beim Bundeskartellamt zur Prüfung
angemeldet. Eine Zustimmung gilt allerdings als sicher, da Madsack
längs der Ostseeküste bislang nicht engagiert ist.
Martin Dieckmann
Martin Dieckmann, bei der Gewerkschaft ver.di zuständig für den Mediensektor im Norden, bilanziert: „Einmal mehr wird deutlich, dass das klassische Wettbewerbsrecht nicht ausreicht, die immer weiter zunehmende Zusammenballung von publizistischer Macht zu begrenzen.“ Madsack werde absehbar seine neu erworbene Größe nutzen, um Synergieeffekte – auch im journalistischen Bereich – zu erschließen.
Daher seien passende Instrumente gefragt, um eine möglichst
vielfältige Presselandschaft zu sichern. „Nur wirklich unabhängige
Journalisten können als Anwalt ihrer Leser dafür sorgen, dass
Heimatzeitungen auf Dauer die regionalen Besonderheiten
wiederspiegeln“, so Dieckmann, der in diesem Zusammenhang die Forderung
nach einer Anpassung des Landespressegesetzes erneuert.