Die Nordkurier-Verlagsgruppe kommt nicht zur Ruhe:
Mitarbeiter klagen gegen ihre Kündigung, die Verlagsleitung versucht,
die Bindung an bestehende Tarife endgültig zu lösen.
Dem Betriebsrat blieb angesichts der dubiosen Vorgehensweise nur die
eindringliche Warnung: Kollegen sollten die neuen Arbeitsverträge, die
ihnen überraschend vorgelegt würden, nicht voreilig unterschreiben.
Denn die Papiere haben es in sich: Offenbar sollen die Beschäftigten in
den zur Nordkurier-Gruppe gehörenden Firmen auf diesem Weg endgültig
um den tariflichen Schutz gebracht werden.
Die Beschäftigten in den vier zum Jahresanfang ausgegliederten
Regionalverlage des Nordkurier haben neue Interessenvertretungen
gewählt. Mit Unterstützung einer Einigungsstelle wurde zudem die
Zusammenarbeit zwischen den Betriebsräten geregelt.
Der Betriebsrat der Kurierverlags GmbH & Co. KG vertritt bis
mindestens bis 2010 alle Beschäftigten des Hauptstandortes auf dem
Neubrandenburger Datzeberg, darunter auch die Mitarbeiter der V & D
Servicegesellschaft mbH & Co. KG. Ausgenommen ist die zum 1. April
ebenfalls in Nordost-Druck GmbH & Co. KG ausgelagerte Druckerei des
Nordkurier, die bis Ende September neu wählen muss.
In den neuen Verträgen wird keiner Weise mehr auf die teilweise nachwirkenden Tarife Bezug genommen. Dass den Betroffenen Verschlechterungen zugemutet werden sollen, gehört schon zu bekannten Repertoire des Verlages, der bei den Verhandlungen über einen Haustarifvertrag weiterhin auf Zeit spielt.
Stattdessen spricht man Kündigungen aus, die freilich von der Mehrzahl der Betroffenen nicht einfach akzeptiert werden. Weil sie annehmen, dass ihre Arbeitsaufgaben nicht wegfallen, sondern voraussichtlich von anderen Bereichen im immer weiter zergliederten Firmengeflecht des Nordkuriers übernommen werden, klagen sie vor dem Arbeitsgericht um ihre Stellen.
Unterdessen hat der Betriebsrat in zähen Verhandlungen einen
Rahmensozialplan erreicht, der einen eventuellen Verlust ihrer
Arbeitsplätze für die Betroffenen zumindest etwas abfedert. Die
Vereinbarung ermöglicht es Mitarbeitern, nach der Kündigungsfrist für
ein Jahr in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
einzutreten. Die auch als Transfergesellschaft bekannte Einrichtung
dient dazu, Mitarbeiter umfassend bei der Suche nach einem neuen Job zu
unterstützen. Auch Abfindungsansprüche sind in der Vereinbarung
geregelt.