Dauerhafte Bewahrung der publizistischen Eigenständigkeit der Ostsee-Zeitung, demokratische Mitspracherechte für die Redaktion und Sicherung der Beschäftigten. Das sind die zentralen Punkte für einen Tarifvertrag, den die Mitglieder von ver.di und DJV fordern.
Eine gemeinsame Tarifkommission haben die in ver.di und DJV organisierten Beschäftigten der Ostsee-Zeitung in Rostock gewählt. Damit reagiert die Belegschaft auf die Kooperationspläne der Geschäftsleitung für die Zusammenlegung von Ostsee-Zeitung und Lübecker Nachrichten.
In einer Mitgliederversammlung diskutierten die Betroffenen die Gefahren, die sich durch die geplante Zerlegung und Neu-Zusammenfassung der beiden Verlage in Gemeinschaftsunternehmen ergeben können. Was passiert, wenn die neuen Unternehmen plötzlich in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten? Sie haben keine Sicherheiten und nur einen Auftraggeber.
Was geschieht, wenn plötzlich ein „Mit-Bewerber“ auf den Plan tritt, der alle Leistungen (vermeintlich) viel günstiger anbietet? Wie lässt sich auf Dauer sicher stellen, dass die Ostsee-Zeitung ein eigenes Profil bewahrt und nicht plötzlich doch ein Einheitsmantel über Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geworfen wird?
Bei der Regelung dieser Fragen sind dem Betriebsrat weitgehend die
Hände gebunden, denn in Medienbetrieben hat er nur eingeschränkte
Mitbestimmungsrechte, gerade wenn Strukturveränderungen anstehen. Bei
der geplanten Zerlegung der Ostsee-Zeitung würde er zudem aufgelöst und
durch neue Gremien ersetzt werden. Die Einhaltung der Vereinbarungen,
die er jetzt abschließt, könnte er also später nicht mehr
überwachen.
Daher haben die Mitglieder von ver.di und DJV nach Beratung auf
ihrer Mitgliederversammlung eine gemeinsame Tarifkommission gebildet
und Eckpunkte für einen ergänzenden Firmentarifvertrag
formuliert:
Eindeutiges Bekenntnis zum Standort Rostock und der dauerhaften Eigenständigkeit der Ostsee-Zeitung.
Demokratische Mitspracherechte für die Redakteure bei inhaltlichen Fragen.
Verbindlicher Verzicht auf Kündigungen und Ausgleich von Nachteilen, die Beschäftigten durch die Kooperation entstehen (z.B. Fahrwege, Umzug usw.).
Verbindlicher Anerkennung des Flächentarifs für alle Unternehmen.
Ausreichende Sicherung der neuen Firmen durch die Gründer-Unternehmen und Verpflichtung zur Hilfe bei eventuellen wirtschaftlichen Problemen.
Abschluss langfristiger Verträge zwischen den Unternehmen, um allen Beteiligten die nötige Sicherheit zu geben.
Beibehaltung eines gemeinsamen Betriebsrates für alle Beschäftigten der Ostsee-Zeitung in Mecklenburg-Vorpommern
Tarif-Kompass 1/2007: Sicherheit gibt es nur mit Tarifvertrag
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