Klage gegen Gewerkschaft abgewiesen

Das Arbeitsgericht Neubrandenburg hat die Klage einer zwischenzeitlich stillgelegten Tochterfirma des Kurierverlages gegen die Gewerkschaft ver.di auf Schadenersatz wegen eines Streiks zurückgewiesen.

Das Gericht sah die Klage der M-V Medien-Service GmbH & Co. KG als nicht begründet an, die von ver.di einen Schadenersatz von 1519,79 Euro für zwei Streiks Ende September vergangenen Jahres verlangte (Aktenzeichen 4 Ca 2/09). Mit dem Ausstand hatten sich die Mitarbeiter der Firma, die für den Nordkurier die Anzeigen produzierte, gegen die Schließung des Betriebes und ihre drohende Entlassung gewehrt, weil die Arbeitsaufgaben an die in Leipzig ansässige Firma S:C:S übertragen werden sollten. Die Kammer verwies insbesondere darauf, dass die Firma den angeblichen Schaden – trotz ausdrücklicher Hinweise nicht ausreichend belegen konnte.

Einen Antrag, ver.di weitere Streiks zu untersagen, hatte der Rechtsanwalt des Kurierverlag auf Hinweis des Gerichts bereits zuvor zurückgenommen. Beobachter vermuten, dass das Verfahren vor allem politische Ziele verfolgte: Mit einem juristischen Erfolg über ver.di wollte die Kurierverlags-Gruppe künftigen Widerstand gegen ihre Umbaupläne auf Kosten der Beschäftigten erschweren.

Die Firma M-V Medien-Service war erst Anfang 2006 aus dem Kurierverlag ausgegliedert worden. Den Mitarbeitern waren in der Folgezeit unter Verweis auf die Konditionen bei anderen Anbietern, deutliche Einschnitte bei Arbeitsbedingungen und Einkommen zugemutet worden. Dennoch wurden Mitte September 2008 – nach monatelanger Geheimplanung – über die geplante Schließung und die mit ihr verbundenen Entlassungen in Kenntnis gesetzt. Vor dem Arbeitsgericht erreichte der Betriebsrat einen Aufschub der Maßnahme und konnte in den anschließenden Verhandlungen zumindest einen Sozialplan für die langjährig Beschäftigten durchsetzen, die ihren Arbeitsplatz verloren.

28. September 2009