Beim Landgericht Rostock eine Einstweilige Verfügung beantragt, mit dem Ziel, die Anwendung der Rahmenverträge zu unterbinden, denen alle freien Mitarbeiter der Neubrandenburger Verlagsgruppe zustimmen sollen. Die Vereinbarungen räumen dem Verlag frei übertragbare Nutzungsrechte für Texte und Bilder ein, die weit über das gesetzliche Maß hinausgehen. Dadurch wird nach Einschätzung des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) der Wettbewerb zu Lasten der freien Journalistinnen und Journalisten verzerrt. Der Verlag trete als Händler von Nutzungsrechten und damit als Wettbewerber der Journalisten auf.
„Der Nordkurier versucht, den Freien ein besonders perfides System der wirtschaftlichen Ausbeutung überzustülpen“, begründet DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den Weg vor Gericht. „Sie sollen nicht nur Dumping-Honorare akzeptieren, sondern auch noch tatenlos zusehen, wie der Nordkurier ihre Texte und Bilder weiter verkauft, ohne sie zu beteiligen.“ Die mündliche Verhandlung findet voraussichtlich Ende Juni statt.
Zuvor hatte der Chefredakteur des seit April weitgehend seiner
ehemaligen Zentralredaktion beraubten Blattes die Honorar-Praxis in
einer als offenen Brief verbreiteten Presseerklärung eingeräumt: Die
Sätze seien „abgrundtief niedrig“, schrieb Michael Seidel und beklagte
in diesem Zusammenhang die Kritik von Gewerkschaften und Öffentlichkeit
am Gebaren des Nordkurier. DJV-Landesvorsitzender Kai Voitgländer wies
diese Vorwürfe zurück: „Anstatt eine finstere Verschwörungstheorie zu
konstruieren, wäre es der bessere Weg, sich sachlich mit der fundierten
Kritik an dem Vertragswerk auseinander zu setzen.“