„Blitz“-Belegschaft fordert Interessenvertretung
Bei Mecklenburg-Vorpommerns größtem Anzeigenblatt, das gerade umstrukturiert wird, sollen Betriebsräte gewählt werden. Die Gewerkschaften ver.di und DJV unterstützen das schwierige Vorhaben.
Die Mitarbeiter des „Mecklenburger Blitz“ wollen nicht länger auf eine gesetzliche Interessenvertretung verzichten. Deshalb haben sie mit Unterstützung der Gewerkschaften ver.di und DJV die Initiative ergriffen, um bei dem mit rund 800000 Exemplaren auflagenstärksten Anzeigenblatt des Landes Betriebsräte zu wählen.
Die Geschäftsleitung zeigte sich von dieser Premiere weniger begeistert. So mussten in einem Verfahren vor dem Neubrandenburger Arbeitsgericht dazu wichtige Fragen geklärt werden (Aktenzeichen: 1 BVGa 2/11): Dabei wurde festgestellt, dass in der aktuellen Organisation des Unternehmens die sieben Standorte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Wismar, Güstrow, Stralsund und Greifswald jeweils eigene Betriebe bilden. Außerdem sah das Gericht auch die etwa 2000 Zusteller des in 19 Ausgaben erscheinenden Blattes als zur Wahl berechtigte Arbeitnehmer an.
Allerdings bleiben Unsicherheiten: Denn der Blitz-Verlag, an dem die drei Tageszeitungen des Landes zu jeweils 24 Prozent beteiligt sind, befindet sich gerade in einer Umstrukturierung. So steht eine Ausgliederung der Zusteller in eine neu gegründete Gesellschaft im Raum.
Zu wenige Betriebsräte
Grundsätzlich soll in jedem privaten Betrieb, in dem mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, laut Gesetz ein Betriebsrat gegründet werden. Tatsächlich gibt es aber nach statistischen Erhebungen deutlich weniger Interessenvertretungen als möglich: Während nahezu alle Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Betriebsrat haben, liegt die Quote bei kleinere Firmen nur zwischen 30 und 40 Prozent.
Vor allem bei der Gründung von Betriebsräten kommt es immer wieder zu Konflikten, etwa bei Lidl. Für Schlagzeilen sorgte gerade der Fall es Bauunternehmers in Wolgast, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil er die Wahl behindert und Mitarbeiter, die sie einleiten wollen, unrechtmäßig entlassen haben soll.
Keine leichte Aufgabe für die ehrenamtlich tätigen Wahlvorstände, die die Abstimmung organisieren sollen – und doch selbst noch reichlich unerfahren auf dem schwierigen Terrain sind. Unterläuft ihnen ein Fehler, wäre die Wahl anfechtbar und die Mitarbeiter womöglich wieder ohne Vertretung.
Um das zu verhindern, haben ver.di und DJV ihre Hilfe angeboten, wie dies im Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich vorgesehen ist: Gemeinsam wollen die beiden Gewerkschaften zu den erforderlichen Betriebsversammlungen einladen, auf denen die Mitarbeiter dann die Wahlvorstände bestimmen. Wie vom Gericht zu Protokoll genommen, wurde dazu die Blitz-Geschäftsführung um die erforderlichen Anschriften und sonstige Unterstützung gebeten.
Unterstützung finden die Mitarbeiter auch in der Landespolitik: Norbert Nieszery, der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Medienpolitischer Sprecher der Partei hat sich als neutraler Mediator zur Verfügung gestellt. An ihn können sich die Betriebsparteien bei eventuell noch auftretenden Problemen wenden und müssen nicht erneut die Anwälte bemühen.